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Der Senat hat beschlossen, einen Antrag zur Sicherstellung der Teilhabe von Schüler*innen an digitalen Lernangeboten in den Bundesrat einzubringen. So soll es gelingen, digitale Lernangebote allen Schüler*innen gleichermaßen zugänglich zu machen. 

Auf Vorlage von Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat der Senat Ende Juni beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Sicherstellung der Teilhabe von Schüler*innen an digitalen Lernangeboten in den Bundesrat einzubringen. Dadurch soll es gelingen, Kinder von Sozialleistungsbezieher*innen mit digitalen Endgeräten auszustatten.

Digitale Endgeräte: Gleiche Chancen für alle

Digitale Lernangebote sollen für alle Schüler*innen gleichermaßen zugänglich sein. Daher die Forderung des Antrags: Die Bundesregierung soll die Versorgung mit digitalen Endgeräten aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit gesetzgeberisch klären. Gerade die Schulschließungen während der Corona-Pandemie hätten gezeigt, wie wichtig das schulisch angeleitete Lernen von Zuhause geworden ist. Hier müssten alle Schüler*innen ähnliche Zugangsmöglichkeiten haben. Inzwischen liegen mehrere Urteile von Sozialgerichten vor, die Laptops oder Tablets für leistungsberechtigte Schüler*innen als notwendigen Bedarf anerkennen. 

Senatorin Sandra Scheeres: „Schülerinnen und Schüler, die keine hinreichende digitale Ausstattung besitzen, sind auf Dauer vom Lernen ausgeschlossen und haben nicht die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Equipment. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass für Kinder, bei denen bereits notwendige Bedarfe für Bildung und Teilhabe gesetzlich berücksichtigt wurden, ein eigenständiger Anspruch auf Anschaffung eines Gerätes geschaffen wird." Bundesregierung und Länder haben sich außerdem darauf verständigt, 550 Millionen Euro bereitzustellen, um Schulen mit Leihgeräten auszustatten.

 

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin



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