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Salon & Messe SCHULBAU

2024

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2025

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Hamburg

Die Verhandlungen zum "DigitalPakt Schule", der die Digitalisierung in Schulen vorantreiben soll, sind auf der Zielgeraden: Voraussichtlich werden die Vereinbarungen im Dezember von Bund und Ländern unterzeichnet. Damit die Mittel in den Schulen ankommen, ist noch eine Änderung im Grundgesetz notwendig.
 
"Die Verhandlungen zum DigitalPakt Schule sind auf der Zielgeraden. Wir sind zuversichtlich, die Verwaltungsvereinbarung am 6. Dezember 2018 zwischen Bund und Ländern zu beschließen." Dies gaben der Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter, die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek und Hamburgs Schulsenator Ties Rabe, Sprecher der SPD-geführten Bildungsministerien sowie die Koordinatorin der Unionsseite in der Kultusministerkonferenz, die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann, in einer gemeinsamen Erklärung bekannt.
 
Letzte offene Fragen müssen noch geklärt werden, dann kann die Vereinbarung zum DigitalPakt Schule von Vertretern der Kultusministerkonferenz und des Bundesbildungsministeriums unterzeichnet werden. Im Rahmen des Paktes will der Bund den Ländern fünf Jahre lang eine Milliarde Euro jährlich zur Verfügung stellen.
 
Hamburgs Schulen gut ausgestattet
Auf Hamburg fallen aus dem Programm jährlich rund 25 Millionen Euro, das ergibt bis 2023 insgesamt rund 125 Millionen Euro. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sind Hamburgs Schulen bereits gut mit IT ausgestattet: Rechnerisch teilen sich 5,4 Schüler/innen ein Gerät, bundesweit liegt der Durchschnitt mit 11,5 Schülerinnen und Schülern bei doppelt so vielen Nutzern eines Gerätes.
 
Um den neuen digitalen Anforderungen gerecht zu werden, sollen Schüler/innen mit dem DigitalPakt Schule in Zukunft eine digitale Lernumgebung nutzen können. Hierfür müssen die Schulen technisch entsprechend ausgestattet werden. Der Bund wird dazu in die digitale Ausstattung investieren, Länder und Kommunen kümmern sich unter anderem um die Erarbeitung und Umsetzung von pädagogisch-didaktischen Konzepten.
 
Gesetzänderung nötig
Damit die Mittel fließen, ist der letzte nötige Schritt eine Änderung des Grundgesetzes, die eine Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag benötigt. Nach aktuellem Stand darf der Bund nur finanzschwache Kommunen dauerhaft finanziell unterstützen. Erst wenn sich laut Grundgesetz die Förderung auf alle Kommunen ausweiten darf, würde auch Hamburg von den Bundesmitteln profitieren. Über die Gesetzänderung wird derzeit noch diskutiert. Mehr dazu unter www.schulbau-messe.de.
 
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung

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