Seit Jahren ist eine Grundgesetzänderung zur Aufweichung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Gespräch. Dadurch soll der Bund künftig nicht nur finanzschwache, sondern alle Kommunen im Bildungsbereich dauerhaft finanziell unterstützen können. Dies soll vor allem den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Schulen vorantreiben. Ein Überblick der Entwicklungen.
Warum das Kooperationsverbot aufweichen?
Bildung ist bislang Ländersache. Somit bestimmen die Länder nicht nur selbst, der Bund darf sein Geld auch nicht gezielt für Schulen ausgeben. Seit Jahren ist eine Grundgesetzänderung zur Aufweichung dieses sogenannten Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Gespräch. Dadurch soll der Bund künftig nicht nur finanzschwache Kommunen, sondern auch die Länder im Bildungsbereich dauerhaft finanziell unterstützen können.
Streng genommen ist das Kooperationsverbot aber kein Verbot der Zusammenarbeit, es kann eher als Kontrollbremse verstanden werden: Der Bund darf den Ländern zwar Geld bereitstellen, er darf aber nicht entscheiden, was genau damit passiert. Das verbietet ihm, starken Einfluss auf die Schulpolitik der Länder zu nehmen. Zusammenarbeiten dürfen Bund und Länder also im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
Was Schulen von einer Gesetzänderung hätten
Eine Gesetzänderung würde zunächst die Voraussetzungen für die Umsetzung des DigitalPakts Schule schaffen. Fünf Milliarden Euro in fünf Jahren will der Bund den Schulen ab 2019 zur Verfügung stellen, um ihre digitale Infrastruktur zu verbessern. Bevor die Mittel fließen, muss die Grundgesetzänderung verabschiedet werden. Der Bund möchte dadurch sicherstellen, dass das investierte Geld auch in den Schulen ankommt.
Entschluss lässt auf sich warten
Im Mai 2018 wurde die Grundgesetzänderung im Bundeskabinett beschlossen. Bevor sie in Kraft treten kann, benötigt die Änderung Zweidrittelmehrheiten in Bundesrat und Bundestag. Doch schon im Bundestag wird diskutiert: FDP und Grünen etwa ist der Entwurf der Bundesregierung nicht genug; sie wollen das Kooperationsverbot nicht nur aufweichen, sondern komplett streichen. Die Große Koalition ist jedoch auf die Stimmen der Opposition angewiesen.
Auch die Zustimmung im Bundesrat stellt eine Herausforderung für die Gesetzänderung dar. Einige Länder fürchten zu viel Einfluss des Bundes – denn wenn dieser sich finanziell beteiligt, möchte er auch mitbestimmen können. Am Ende müssen die Länder jedoch mit Zweidrittelmehrheit zustimmen, um das Grundgesetz ändern und somit das Kooperationsverbot aufweichen zu können.
Mehr zu den aktuellen Entwicklungen rund um das Kooperationsverbot bald auf schulbau-messe.de.