Das Sanierungsprogramm des Bundes für Schulen hat die letzte Hürde genommen. Nach zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder auf die noch fehlende Verwaltungsvereinbarung verständig.
Schon im Februar 2017 hatte der Bundestag einen Nachtragshaushalt beschlossen, mit dem 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung von Klassenräumen, Turnhallen und Schultoiletten zur Verfügung gestellt werden. Die Landkreise hatten die Finanzspritze zunächst abgelehnt, weil sie befürchtet hatten, in größere Abhängigkeit vom Bund zu geraten.
Im Juni 2017 verabschiedeten Bundestag und
Bundesrat die notwendige Grundgesetzänderung, damit sich der Bund an der Sanierung der Schulen beteiligen darf. Bisher galt der gesetzlich festgeschriebene Grundsatz: Schulen und Bildung sind Ländersache. Die Kommunen kümmern sich um Gebäude, die Länder sind für die Lehrer zuständig. Allerdings hatten Bund und Länder sich Mitte Oktober auf eine
Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Im Gegenzug für jährliche Hilfen von mehr als neun Milliarden Euro soll der Bund auch mehr Kompetenzen etwa bei Investitionen in Schulen erhalten.