Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Wir setzen unsere Unterstützung für finanzschwache Kommunen fort und erhöhen den Investitionsfonds um weitere 3,5 Milliarden Euro. Außerdem arbeiten wir an einer Grundgesetzänderung: Wir haben vereinbart, dass Kommunen diese Mittel künftig auch zur Sanierung von Klassenräumen, Turnhallen und Schulgebäuden nutzen können. Schülerinnen und Schülern sollen nicht länger unter der Finanzknappheit ihrer Gemeinden leiden.“
Der Bund und die Länder haben sich am 14. Oktober 2016 im Rahmen der Einigung zur Reform des Finanzausgleichs auf eine zusätzliche Förderung kommunaler Investitionen bis Ende 2020 verständigt, die in die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen fließen soll. Dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, deren Umsetzung derzeit vorbereitet wird.
Der genannte Betrag teilt sich auf die Länder wie folgt auf:
Baden-Württemberg 247.695.000 Euro
Bayern 289.240.000 Euro
Berlin 137.847.500 Euro
Brandenburg 107.947.000 Euro
Bremen 38.773.000 Euro
Hamburg 58.422.000 Euro
Hessen 317.138.500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 79.275.000 Euro
Niedersachsen 327.540.500 Euro
Nordrhein-Westfalen 1.125.621.000 Euro
Rheinland-Pfalz 253.197.000 Euro
Saarland 75.313.000 Euro
Sachsen 155.753.500 Euro
Sachsen-Anhalt 110.880.000 Euro
Schleswig-Holstein 99.536.500 Euro
Thüringen 75.820.500 Euro