Universitäten in Deutschland können mit mehr und vor allem kontinuierlicherer Förderung aus Bundesmitteln rechnen. Der Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 2014 lockert das sogenannte Kooperationsverbot, das dem Bund bisher nur in engen Grenzen erlaubte, Hochschulen finanziell zu fördern.
Der Bundesrat hat der Grundgesetzänderung zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich am 19. Dezember 2014 einstimmig zugestimmt. Die Neufassung schafft die Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern. Bislang durfte sich der Bund nur zeitlich begrenzt an der Finanzierung der Hochschulen im Land beteiligen. Es galt das Kooperationsverbot. Das ist jetzt gelockert. Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2014 einstimmig für eine entsprechende Grundgesetzänderung. Universitäten in Deutschland können nun mit mehr und vor allem kontinuierlicherer Förderung aus Bundesmitteln rechnen.