Nach dem Architektengesetz sind Mitglieder der Kammer bundesweit verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Einige Länderkammern vergeben so genannte Fortbildungspunkte, andere erkennen Messen, Kongresse und Seminare als Fachveranstaltungen im Sinne der Weiterbildung an.
Nach der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat nun auch die Brandenburgische Architektenkammer die Messe SCHULBAU mit ihrem detaillierten Vortragsprogramm als Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Die Messe wird dem Fortbildungs-Pflichtbereich „Baupraxis“ zugerechnet. Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer erhalten auf der Messe auf Anfrage eine Teilnahmebestätigung zum Nachweis der Teilnahme. Weitere Informationen: Cubus Medien Verlag GmbH, Wiebke Zabel, Telefon (040) 98 26 14 43, wiebke.zabel@cubusmedien.de
Bild: Cubus Medien Verlag