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Begrüntes Dach einer Dreifeldsporthalle in Hamburg
Bild: SBH Schulbau Hamburg/Neumann

Der Senat hat den „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün" am 21. Juni 2021 beschlossen: Darin verpflichten sich die Hamburger Behörden, die Bezirke und die öffentlichen Unternehmen zum Erhalt des Grünanteils trotz Bauboom und Bevölkerungswachstum. Darin festgeschrieben ist auch, bei Schulneubauten die Begrünung von Dachflächen und wenn möglich Photovoltaikanlagen zu realisieren. Schulhöfe sind naturnah und versickerungsfreundlich zu gestalten.

Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan sagt dazu: „Mit diesem Vertrag sichern wir als Senat und mit unseren Bezirken und öffentlichen Unternehmen zu, dass Hamburg trotz des Baubooms eine grüne Stadt bleibt. Er regelt im Detail, wie das Grüne Netz und unsere Grünanlagen bei zukünftigen Bau- und Planungsvorhaben besser geschützt werden und wie wir die Grünflächen aufwerten. Der Vertrag ist ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung der Volksinitiative und stellt sicher, dass die Stadt nicht zu Lasten des Grüns wächst. Das ist eine deutschlandweit einmalige Bestandsgarantie für die Stadtnatur."
Sondervermögen Schulimmobilien

Ein Bestandteil des Vertrags ist das Sondervermögen Schulimmobilien mit Schulbau Hamburg und Gebäudemanagement Hamburg GmbH (SoV Schule). Das Sondervermögen Schulimmobilien beauftragt die Schulbau-Dienstleister SBH und GMH bei Schulneubauten die Begrünung von 100 Prozent der Dachflächen zu realisieren. Für Dächer, die im Zuge von Sanierungen und Umbaumaßnahmen wesentlich geändert werden, wird die Machbarkeit einer Begrünung der Dachflächen in jedem Fall geprüft und realisiert, wenn dies ohne Nachrüstung im Bereich der statischen Tragkonstruktion umsetzbar ist. Photovoltaikanlagen werden bei Schulneubauten realisiert, wenn diese technisch und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen sind. Wandflächen werden in Pilotprojekten begrünt, wenn dies schulisch und baulich sinnvoll umgesetzt werden kann. Außenanlagen sind möglichst naturnah und versickerungsfreundlich zu gestalten, Mehrfachnutzungen sind zu ermöglichen. Ein jährlicher Bericht mit dem Stand der begrünten Flächenanteile wird vereinbart.

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün

Der „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün" hat das Ziel, die Siedlungsentwicklung in Hamburg bei gleichzeitigem Schutz des Stadtgrüns zu ermöglichen. Die Einigung sieht vor, dass die Stadt einen großen Prozentsatz der Fläche unter Natur- und Landschaftsschutz stellt und für die Zukunft garantiert und Flächen des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inklusive des 2. Grünen Rings zukünftig nicht bebaut werden.

Wo kleinere Flächen dennoch bebaut werden, sind Grünverluste durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Hierfür stehen pro Jahr rund 8 Millionen Euro zur Verfügung. So soll sichergestellt werden, dass das Grüne Netz auch in der wachsenden und sich verdichtenden Stadt geschützt wird. Der Vertrag regelt die Umsetzung der Einigung in das praktische Verwaltungshandeln im Detail. Im Ergebnis werden bestehende Baurechte nicht eingeschränkt, Grünflächenverluste sollen durch Flächenankauf der Umweltbehörde (BUKEA) kompensiert werden. Bau- und Plangenehmigungen werden dadurch zeitlich nicht verzögert. Der Vertrag ist Teil der Einigung, die die Bürgerschaft 2019 mit der vom NABU initiierten Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten" geschlossen hat.



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