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Salon & Messe SCHULBAU

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Schulen, Kitas und Hochschulen können eine Menge für den Klimaschutz tun. Entsprechende Maßnahmen werden dort deshalb finanziell gefördert: Das Bundesumweltministerium bezuschusst etwa klimafreundliche Beleuchtung und Belüftung, Gebäudeleittechnik oder Energiesparmodelle mit bis zu 90 Prozent.

Auch Schulen, Kitas und Hochschulen gestalten die Zukunft mit und können eine Menge für den Klimaschutz tun. Deshalb werden klimaschützende Maßnahmen dort finanziell gefördert: Die Kommunalrichtline des Bundesumweltministeriums bezuschusst etwa klimafreundliche Beleuchtung und Belüftung, Gebäudeleittechnik oder Energiesparmodelle und -managementsysteme mit bis zu 90 Prozent. Dadurch können nicht nur Treibhausgasemissionen gesenkt werden, sondern auch Betriebskosten.

Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld. Eine neue Fassung von Januar 2019 wurde an die technologischen Entwicklungen angepasst und bietet zahlreiche neue Fördermöglichkeiten. Antragsberechtigt sind nicht nur Schulen und ihre Träger, Kindertagesstätten und Hochschulen, sondern unter anderem auch Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Kommunen sind grundsätzlich für alle Förderbausteine der Richtlinie antragsberechtigt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Über die Kommunalrichtlinie können unter anderem folgende Maßnahmen an Bildungsbauten gefördert werden:

  • Sanierung der Innen-, Außen- und Hallenbeleuchtung (z.B. auch Human Centric Lighting bei Erfüllung der Mindestenergieeinsparungen)
  • Sanierung der Lüftungsanlage
  • Rückbau, Sanierung und Anpassung ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen
  • Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser
  • Einbau von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Verbindung mit einer Gebäudeleittechnik zur Gebäudeautomation
  • Einbau außenliegender Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung
  • Austausch von Elektrogeräten
  • Energiesparmodelle, die Kinder, Jugendliche und andere Nutzer*innen zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz motivieren
  • Energie- und Umweltmanagementsysteme

Übrigens: Eine Kommune kann im Rahmen eines Energiesparmodells beispielsweise eine beteiligte Schule zur Hälfte an den eingesparten Energiekosten beteiligen. Über die zusätzlichen Mittel kann dann frei verfügt werden.

Wie werden Fördermittel beantragt?

Anträge können vom 1. Januar bis 31. März sowie vom 1. Juli bis 30. September hier gestellt werden. Energiesparmodelle können ganzjährig beantragt werden. Alle Infos zur Kommunalrichtlinie und Fördersummen gibt es noch einmal komprimiert in dieser Broschüre des Bundesumweltministeriums oder unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

 

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit



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