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In der vergangenen Woche hat sich die Koalition mit FDP und Grünen im Bundestag auf eine Änderung des Grundgesetztes geeinigt. Der Bund soll dadurch Kommunen unabhängig von ihrer finanziellen Situation im Bildungsbereich unterstützen können. Erstes Investitionsziel: Der Ausbau der digitalen Infrastruktur in Schulen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
 
Bund soll in Schulen investieren dürfen
Bildung ist bislang Aufgabe der Länder, der Bund darf sich dabei nicht einmischen und sein Geld nicht gezielt in Schulen investieren. Dieses sogenannte Kooperationsverbot legt ein Artikel im Grundgesetz (Artikel 104c GG) fest, der nun geändert werden soll.
Dadurch könnte der Bund künftig nicht nur finanzschwache, sondern alle Kommunen im Bildungsbereich mit Finanzhilfen unterstützen. Bevor die Grundgesetzänderung in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheiten zustimmen.
 
Durchbruch im Bundestag
Die Koalition hat sich nun mit FDP und Grünen im Bundestag auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt. Diese besagt, dass der Bund künftig „Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen" zur Verfügung stellen darf. Die Einigung ließ lange auf sich warten: FDP und Grüne hatten darauf bestanden, dass das Bundesgeld nicht nur in Technik, sondern auch in Schulpersonal investiert werden darf.
 
Die Änderung der Verfassung soll schon bald folgen. Einzelheiten über die Schuldigitalisierung werden in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt und sollen am 6. Dezember unterzeichnet werden. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen – am 14. Dezember könnte die Entscheidung nach Auskunft des Bundesrats bereits fallen, spätestens aber im Februar 2019.
 
5 Milliarden Euro für die Digitalisierung
Wenn der Bundesrat zustimmt, sollen die Finanzhilfen des Bundes zuallererst für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Schulen eingesetzt werden. Mit dem DigitalPakt Schule sollen ab 2019 fünf Milliarden Euro in fünf Jahren unter anderem in Geräte wie Laptops und Tablets, Lernplattformen und den Ausbau von WLAN fließen.
 
Mehr Informationen über das Kooperationsverbot finden Sie hier in unseren News.

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