In Hessen ist der Startschuss für die praktische Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms KIP macht Schule! gefallen. Somit steht Hessens Schulträgern nun ein Investitionsvolumen von über einer halben Milliarde Euro zur Verfügung. Die Landesregierung ergänzt mit diesem zweiten Kommunalinvestitionsprogramm (KIP 2) das Angebot des Bundes, das sich an ausschließlich finanzschwache Schulträger richtet.
Dadurch sollen alle Schulträger – unabhängig davon ob finanzschwach oder nicht – profitieren. „Neben einer sehr guten Versorgung mit Lehrkräften und deren bestmöglicher Ausbildung greifen wir nun auch den Schulträgern unter die Arme und unterstützen sie dabei, für unsere Schüler und Lehrkräfte moderne Schulgebäude zu bauen, sie zu sanieren oder in die Ausstattung zu investieren", so Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
Die Kosten werden zu 75 Prozent von Bund und Land getragen, 25 Prozent übernehmen die Schulträger selbst. Mit dem kommunalen Eigenanteil steht den Schulträgern ein Investitionsvolumen von insgesamt 558 Millionen Euro zur Verfügung. Bis Ende 2022 sollen die geförderten Maßnahmen umgesetzt werden. „Wir möchten, dass es im Sinne der Schülerinnen und Schüler zügig voran geht, haben den Schulträgern aber auch extra ausreichend Zeit eingeräumt, um ihre Projekte planvoll umsetzen zu können", so Finanzminister Schäfer.
Fördermittel beantragen
Alle kommunalen Schulträger aus Hessen sind antragsberechtigt und erhalten ein Kontingent. Bis zum 31. Dezember 2018 können sie einen Antrag auf Förderung für die Bereiche Sanierung, Umbau oder Erweiterung stellen.
Nach der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahmen durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) und das Finanzministerium werden diese in eine Förderliste aufgenommen und monatlich veröffentlicht. Das Kultusministerium prüft außerdem die Übereinstimmung der Anträge mit der regionalen Schulentwicklungsplanung. Mehr Infos zum Thema
KIP macht Schule! unter
www.finanzen.hessen.de.
Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen