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Die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer will die Inklusion in Schulen umsteuern und dadurch spürbar verbessern. Ihre Eckpunkte für die Neuausrichtung werden mit dem Schuljahr 2019/2020 umgesetzt. Ministerin Gebauer: „Wir werden die Angebote an Schulen des Gemeinsamen Lernens bündeln und eindeutige Qualitätskriterien einführen, damit alle Schülerinnen und Schüler profitieren können."
       In Zukunft kann die Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers nach Paragraph 20 Absatz 5 Schulgesetz an weiterführenden Schulen nur dann Gemeinsames Lernen einrichten, wenn folgende Qualitätsstandards erfüllt sind:
1. Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen.
2. An der Schule müssen Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung unterrichten und pädagogische Kontinuität gewährleisten.
3. Das Kollegium muss systematisch fortgebildet werden.
4. Und auch die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Außerdem gilt an Schulen des Gemeinsames Lernens in Sekundarstufe I künftig die neue Inklusionsformel 25–3–1,5, welche bedeutet: Es werden so viele Schülerinnen und Schüler aufgenommen, dass Eingangsklassen mit durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schülern gebildet werden können, davon durchschnittlich drei mit sonderpädagogischer Unterstützung. Für jede dieser Klassen erhält die Schule eine halbe zusätzliche Stelle. Je nach schulischem Konzept soll die tatsächliche Klassenbildung aber den Schulen überlassen werden.
       Nur wenn auf jede Eingangsklasse durchschnittlich drei Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kommen, kann eine neue Schule des Gemeinsamen Lernens eingerichtet werden. Schulministerin Gebauer: „Wir brauchen diese eindeutigen Kriterien an Schulen des Gemeinsamen Lernens, um die Qualität zu sichern. Damit entsprechen wir den Wünschen vieler Eltern nach qualitativ hochwertigen inklusiven Angeboten an allgemeinen Schulen." Die Neuausrichtung der Inklusion beginnt mit dem Schuljahr 2019/20. Bis zum Endausbau im Schuljahr 2024/25 werden 9.133 neue Stellen zur Verfügung stehen.
       An Gymnasien wird die sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich stattfinden. Zieldifferente Förderung soll für ein Gymnasium eine freiwillige Entscheidung sein. Schulaufsicht und Schulträger stehen auch an den Grundschulen vor der Aufgabe, die Angebote des Gemeinsamen Lernens stärker als bisher zu bündeln, aber es soll weiter das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege" gelten.

Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen


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