Nach der Initiative zur Änderung des Grundgesetz-Artikels 104c als rechtlicher Basis unternimmt die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" den zweiten Schritt für den Digitalpakt Schule. Der dritte Schritt sind die laufenden Verhandlungen mit den Ländern über eine Vereinbarung zum DigitalPakt Schule. Sie sollen bis Jahresende abgeschlossen sein. 2019 können die Förderanträge dann bei den Ländern eingereicht werden. Wer schnell vom DigitalPakt profitieren will, sollte daher mit ersten Vorbereitungen beginnen."
Der DigitalPakt Schule ist ein gemeinsamer Pakt von Bund und Ländern. Der Bund wird in die digitale Ausstattung von Schulen investieren. Die Länder und Kommunen kümmern sich um die Erarbeitung und Umsetzung von pädagogisch-didaktischen Konzepten sowie um die Qualifizierung von Lehrkräften, entwickeln gemeinsame Standards und stellen eine nachhaltige und professionelle Wartung und Administration der digitalen Bildungsinfrastruktur sicher.